Und nun ist es auch schon wieder vier Jahre
her. An einem verregneten Wintertag machte sich ein Grüppchen Hochzeitsgäste auf den Weg in die Dorfkirche. Nicht einwandfrei überliefert ist
die kleine Anzahl der Gäste, die große Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit des
Brautpaares hatte.
Die Trauzeugin der Braut jedenfalls hatte ihre Bedenken an der ganzen Sache bereits im Vorfeld kundgetan und der Braut mitgeteilt,
dass im Hintergrund heiße Diskussionen liefen. Und zwar über die Entscheidung
der Braut, einen quasi wildfremden Mann zu ehelichen. Schließlich wäre es in diesem
Jahrtausend nicht zwingend nötig, bereits sieben Monate nach dem Kennenlernen zu heiraten.
Einen wildfremden Mann!
Aber ein guter langjährige Freund der Braut hatte freundlicherweise Recherchen im Internet über den zukünftigen Ehemann gemacht und war zu dem Entschluss gekommen, dass dieser eventuell doch kein Heiratsschwindler sei. Mit zumindest
achtundneunzig prozentiger Unwahrscheinlichkeit. Eine Restwahrscheinlichkeit
von zwei Prozent wollte er sich dann doch behalten. Was weiß man.